Herzlich willkommen bei der Bürgerinitiative Lennep e.V.

In eigener Sache :

Leider mussten wir aus technischen Gründen die bisherige Internetpräsenz abschalten. Diese Webseite wird die aktuellen Entwicklungen fortschreiben und ältere Berichte nach und nach wieder zur Verfügung stellen.


Hier finden Sie aktuelle Informationen und Beiträge zu den Planungen zum geplanten Designer Outlet Center (DOC) in Remscheid Lennep.


 

07.03.2023
Pressemitteilung
Die mit den Bürger:innen eingeleitete Entwicklung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Neuen Quartieren
soll zugunsten eines Outlet-Centers aufgegeben werden. Völlig widersinnig, da die Grundstücke besonders geeignet
sind, eine gesunde Durchmischung von grünem Wohnen mit nachhaltigem und kreativem Gewerbe in
Verbindung mit Freizeit, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu ermöglichen.
Deshalb ist die plötzliche Kehrtwendung der Stadtplanung für Lennep unbegreiflich. Wir sehen mit Erschrecken,
dass die Stadtspitze nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Der OB setzt mit höchstem Risiko alles
auf eine Karte. Nach den Erfahrungen der letzten 10 Jahre ist so etwas schlicht und einfach verantwortungslos.
Der vorgestellte Planungsansatz des neuen Investors geht zwar auf von uns gesetzte Eckdaten (u.a. Erhalt der
Bäume und der Wupperstraße, kein Parkhaus auf dem Kirmesplatz) ein und versucht brutale architektonische
Eingriffe in das Stadtbild zu minimieren. Trotzdem bleibt die grundsätzliche Kritik bestehen: Ein Outlet-Center
erzeugt unnötigen Konsum und ist mit einer gesunden Umwelt nicht in Einklang zu bringen. Die Hülle scheint
grün, aber der Inhalt ist es nicht. Auch bei einem „grünen“ DOC wird eine Verkehrslawine über Lennep hereinbrechen
und der Verkauf von großen Stadtflächen an einen Investor, der keine nachhaltige, langfristige Nutzung
garantieren kann, ist fahrlässig.
Wir fordern die Stadt auf, die Planung der Neuen Quartiere fortzuführen, damit nicht wieder ein mehrjähriger
Stillstand für Lennep droht.

27.01.2022

Pressemitteilung der BI Lennep e.V.
Die BI Lennep e.V. ist erleichtert über die Bestätigung des Urteils von Münster durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, da hierdurch die Umsetzung dieses umweltschädlichen Projektes in weite Ferne gerückt ist. Wie schon in der Vergangenheit wiederholt betont, hat es sich als Fehler erwiesen, die Stadtplanung in Lennep einzig auf das DOC auszurichten. Die Folge sind zwölf Jahre DOC-bedingter Stillstand der Entwicklung in Lennep und ein Schaden für die Bürger*innen und die sprichwörtlichen Steuerzahlenden, der bereits jetzt in die Millionen geht.
Die BI Lennep e.V. fordert nun den Stadtrat und die Verwaltung auf, dem DOC-Projekt eine eindeutige Absage zu erteilen. Ärger über die Klage gegen das DOC-Projekt ist absolut fehlgerichtet: Wer einen fehlerhaften Bebauungsplan aufstellt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn dieser einer Prüfung durch die Gerichte nicht standhält. Fernab von formalen Fehlern lag aber die eigentliche Schwäche des Projekts von Anfang an in der mangelnden Mitnahme der Bürger*innen und in der kompletten Ignoranz sämtlicher umweltpolitischer Aspekte. Die BI Lennep e.V. hatte vor Jahren ausdrücklich zum neuen Standort in Lennep eine erneute Abstimmung der Bürger*innen eingefordert, was von Politik und Verwaltung zurückgewiesen wurde. Auch Kritik an den vorgelegten Gutachten wurde vom Tisch gefegt. Eine Diskussion annähernd auf Augenhöhe kam erst im Jahr 2020 zustande, als der Gerichtstermin näher rückte. Allerdings ließen Stadt und Investor jegliche Bereitschaft vermissen, das Projekt tatsächlich umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten. Es ist jedoch unabdingbar, Bürger*innen bei großen städtischen Projekten zu beteiligen und eine nachhaltige Stadt(teil)politik nicht aus dem Blick zu verlieren. Hierzu bietet die BI Lennep e.V. ausdrücklich ihre aktive Mitarbeit an.


26.01.2022
Pressemitteilung
Nr. 8/2022 vom 25.01.2022
Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam
Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist unwirksam. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der angegriffene Bebauungsplan Nr. 657 ("Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep") überplant ein 11,5 ha großes Gebiet und soll die Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum im sog. Village-Stil schaffen. Auf einer etwa 5 ha großen Teilfläche ("SO1") sollen auf mindestens 12 000 qm und maximal 20 000 qm Verkaufsfläche heruntergesetzte Markenartikel – also etwa Produkte 2. Wahl, Auslaufmodelle, Restposten, Überproduktion – verkauft werden. Auf einer zweiten Teilfläche ("SO2") ist ein Parkhaus vorgesehen.
Auf den Antrag eines Plannachbarn hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt (OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 10 D 43/17.NE). Die dagegen gerichteten Revisionen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn die Bestimmungen des Plans zur Verkaufsfläche waren rechtsfehlerhaft. Solche Festsetzungen lässt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur als Bestimmungen zur Art der baulichen Nutzung zu. Die Gemeinde ist befugt, die Verkaufsfläche für einzelne Vorhaben festzusetzen. Einen solchen Vorhabenbezug hatte der Plan aber nicht wirksam hergestellt; aus Umständen außerhalb des Plans, etwa städtebaulichen Verträgen oder den Eigentumsverhältnissen, kann sich der Vorhabenbezug nicht ergeben. Die Gemeinde hatte die Verkaufsfläche auch nicht für ein einziges Buchgrundstück bestimmt, sondern nur für das im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aus mehreren Grundstücken bestehende ­Sondergebiet SO1. Dieser Fehler führte zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, weil es ein zentrales Anliegen der Antragsgegnerin war, die Verkaufsfläche zu begrenzen.
BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022
Vorinstanz:
OVG Münster, 10 D 43/17.NE - Urteil vom 28. Oktober 2020 -


18.01.2022
Am Dienstag, den 25. Januar 2022 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Revisionsantrag der Stadt Remscheid gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster im Rahmen der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 657 (DOC Remscheid) verhandeln.
Am 28.10.2020 hatte das OVG Münster entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 657 unwirksam und damit nichtig ist. Dagegen hatten die Stadt Remscheid sowie der beigeladene Investor Revision eingelegt.
Die mündliche Verhandlung findet im Großen Sitzungssaal des Gerichts statt und ist öffentlich. Von Seiten der BI wird die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Kern der Verhandlung folgen. Von der Gegenseite wird Oberbürgermeister Mast-Weisz, Rechtsdezernentin Frau Reul-Nocke, ein Vertreter von McArthurGlen, sowie deren Anwälte anwesend sein. Presse und WDR werden ebenfalls erwartet.
Die Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützt den Kläger. Eine Zurückweisung der Revision würde im Rahmen der in der letzten Zeit entwickelten Rechtsprechung des BVerwG stehen und damit die vom 10. Senat des OVG Münster aufgeführten Argumente der Urteilsbegründung bestätigen.


02.01.2022
Pressemitteilung
Bürgerinitiative Lennep unterstützt die Kläger
In verschiedenen Medienberichten und Interviews zum Ende des letzten Jahres wurde seitens der Befürworter des DOC Projekts einmal mehr versucht, den Eindruck zu erwecken, dass nur wenige Privatleute als Kläger das DOC verhindern möchten. [mehr]


29.04.2021
Teilnahme am WDR 5 Stadtgespräch zum Thema „Brauchen wir noch Outlet-Center, wenn durch Corona der Einzelhandel stirbt.“ „In den NRW-Innenstädten kämpfen Kaufleute ums Überleben. „Click und meet“ hin, Überbrückungshilfen her:
[mehr]
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-stadtgespraech/stadtgespraech-158.html