Kategorien
Pressemitteilungen

PM: Investor hält Zusagen nicht ein

Die Bürgerinitiative Lennep e.V. ist zutiefst beunruhigt, dass sich im Rahmen der Bezirksvertretungssitzung Lennep herauskristallisiert hat, dass Zusagen, die vor nicht einmal einem Jahr vonseiten des Investors gegeben wurden, nicht eingehalten werden. Wie bereits im vorherigen Outlet-Projekt zeichnet sich erneut und unmissverständlich ab, dass auch das jetzige Bauprojekt weder in umweltpolitischer noch in sozialer Hinsicht nachhaltig sein wird:

  1. Entgegen der ursprünglichen Aussage von Herrn Dommermuth (siehe Artikel in der Bergischen Morgenpost vom 03.06.2023) „Im Übrigen wird kein einziger Baum für unser Vorhaben gefällt“, sollen nun mindestens 55 Bäume gefällt werden.
  2. Entgegen der ursprünglichen Aussage von Herrn Dommermuth bezüglich der Dachbegrünung, die als Park für Besucherinnen auch außerhalb der Öffnungszeiten dienen und so zum Stadtbild beitragen solle (siehe Artikel der Bergischen Morgenpost vom 03.06.2023), wurde nun deutlich, dass die Fläche doch nur zu den Öffnungszeiten genutzt werden kann. Sprich: Es handelt sich hier wie auch im alten Projekt um ein geschlossenes Areal, von dem die Lenneper Bürgerinnen nicht im Geringsten profitieren.
  3. Es wird kein überzeugendes Verkehrskonzept vorgelegt, was jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar wäre, bevor weitere Planungsschritte angestoßen werden. Wenn davon ausgegangen wird, dass für die Angestellten nur 37 Parkplätze zur Verfügung stehen, steht weiterhin die Frage im Raum, wo die Kund*innen ausreichend Parkplätze finden sollen oder wo weitere Flächen versiegelt werden.
  4. Zudem sind von den angekündigten 500 E-Ladesäulen jetzt noch 70 übriggeblieben. Auch diese Entwicklung ist nicht gerade vertrauenserweckend.

Offenbar hat die Stadt unter der Führung des Oberbürgermeisters aus den Fehlern in den Planungen zum ersten Outlet-Center-Projekt nichts gelernt. Die Stadt hat die Verantwortung, all diese offenen Fragen lückenlos zu klären, bevor sie dem Investor die Grundstücke veräußert und ihm im weiteren Planungsprozess freie Hand lässt.

Vorstand: Peter Lange, Ulrike Kern, Mareike Pallaks

Informationen unter: www.doc-remscheid-lennep.de

Kategorien
Pressemitteilungen

Enttäuschung zur Ratsentscheidung

Pressemitteilung: Nr. 4/2023

Die Bürgerinitiative Lennep e.V. ist über den erneuten Grundsatzbeschluss des Rates zur Ansiedlung eines Outlet Centers sehr enttäuscht. Offenbar hat die Ratsmehrheit in den vergangenen zehn Jahren nichts dazu gelernt. Es werden die gleichen Fehler gemacht, wie bereits im Jahre 2012 und das bürgerliche Engagement der Lennep Konferenzen einfach beiseitegeschoben.

Der Rat hat erneut ein Outlet Center (FOC) beschlossen, das zu einer enormen Flächenversiegelung führt und tausende Auto unnötig in die Stadt hineinführt. Sämtliche Klimaschutzbemühungen der Stadt Remscheid werden so konterkariert und der Lächerlichkeit preisgegeben. Daran ändert auch nichts, dass das neue Outlet ‚grün‘ und ‚nachhaltig‘ gestaltet wird, denn ein klimaneutrales Outlet ist ein Widerspruch in sich.

Hinzu kommen die negativen Auswirkungen des FOC auf den innerstädtischen Einzelhandel, die zu einer weiteren Verödung der Innenstädte in Remscheid und Umgebung führen werden. Dies wird durch das Thesenpapier des Gutachters und Experten für Stadtentwicklung Dr. Pump-Uhlmann wissenschaftlich belegt.

Die BI Lennep wird den weiteren Verlauf des Projektes aufmerksam und kritisch begleiten und wo erforderlich beharrlich die entsprechenden Fragen stellen.

BI Lennep
Vorstand

Kategorien
Pressemitteilungen

Richtigstellung: Termin Dommermuth

Die Bürgerinitiative Lennep e.V. ist schon etwas verwundert, dass Herr Dommermuth immer wieder betont, die BI habe keine Zeit für ein Gespräch. Dies ist nicht richtig, denn der von ihm sehr kurzfristig vorgeschlagene Termin im März konnte tatsächlich aus Termingründen nicht anberaumt werden. Deshalb hatte die BI um weitere Terminvorschläge im April gebeten. Darauf kam von Herrn Dommermuth aber keine Antwort.

Umso mehr sind wir verwundert, dass Herr Dommermuth nicht müde wird zu wiederholen, die Bürgerinitiative habe „keine Zeit“.

Kategorien
Pressemitteilungen

Wegfall der 4. Lennep-Konferenz

Die Stadt Remscheid hat die geplante und auch notwendige 4. Lennep-Konferenz zur Planung der ‚Neuen Quartiere‘ faktisch ausfallen lassen und unterstützt nun die neuen Pläne der Investorenfamilie Dommermuth zur Ansiedlung eines Outlet Centers.

Damit hat die Stadt Remscheid die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der ‚Neuen Quartiere‘ in Lennep abgebrochen.

Ein Vertrauensbruch! Waren doch die Arbeitskreise auf einem guten Weg ein nachhaltiges Quartier für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln welches konzeptionell in die heutige Zeit passt und entsprechend langlebiger und nachhaltiger für Lennep ist.

Umweltkonflikte vorprogrammiert

Die Aufnahme einer zweiten Planung für die Ansiedlung eines Outlet-Centers in Lennep durch die Investorenfamilie Dommermuth führt zu unlösbaren Umweltkonflikten (Verkehr, Feinstaub etc.) und stellt die Existenz des Einzelhandels in Remscheid und den Nachbarstädten sowie das Überleben unserer Innenstädte in Frage.

Durch das Outlet soll, wenn zum Vergleich das Sortiment ähnlich wie in Outlet Montabaur herangezogen wird, eine Vielzahl von Marken angeboten werden, die auch in den lokalen Geschäften zu finden sind. Dadurch wird eine Wettbewerbssituation geschaffen, bei der der gewachsene örtliche Einzelhandel nicht mithalten kann. Konsequenz ist, dass weniger Menschen in unseren Städten einkaufen und die Händler erhebliche Umsatzverluste werden hinnehmen müssen.

Einzelhandel negativ betroffen

Dies würde den Einzelhandel in einer seit mehreren Jahren ohnehin fragilen Lage treffen: Nach den Corona-Lockdowns haben die Frequenzen und Umsätze noch immer nicht das frühere Niveau erreicht. Hinzu kommen die hohe Inflation, drastisch gestiegene Strom- und Energiekosten und vor allem der wachsenden Online-Handel, der für sich genommen schon eine ausreichend große Herausforderung darstellt.

Das geplante Outlet wird daher diese Abwärtsspirale beschleunigen. Zudem würde ein Planungsverfahren, das wie zuletzt über Jahre gegangen ist, ein Vakuum hinsichtlich der Bemühungen um Stärkung der bestehenden Einzelhandelslagen entstehen lassen.

Vor diesem Hintergrund sind dringend wieder die bei den Bürgerinnen und Bürgern positiv aufgenommenen Werkstattgespräche über alternative Nutzungen für die Fläche in Lennep, nämlich Durchmischung von grünem Wohnen mit nachhaltigem und kreativem Gewerbe in Verbindung mit Freizeit, Sport, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, fortzuführen, um hier noch weiteren Schaden für die gesamte Region abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lange
Vorstand

Kategorien
Pressemitteilungen

Outlet statt lebenswertem Wohnen

Die mit den Bürger:innen eingeleitete Entwicklung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Neuen Quartieren soll zugunsten eines Outlet-Centers aufgegeben werden. Völlig widersinnig, da die Grundstücke besonders geeignet sind, eine gesunde Durchmischung von grünem Wohnen mit nachhaltigem und kreativem Gewerbe in Verbindung mit Freizeit, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu ermöglichen.

Deshalb ist die plötzliche Kehrtwendung der Stadtplanung für Lennep unbegreiflich. Wir sehen mit Erschrecken, dass die Stadtspitze nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Der OB setzt mit höchstem Risiko alles auf eine Karte. Nach den Erfahrungen der letzten zehn Jahre ist so etwas schlicht und einfach verantwortungslos.

Verantwortungslose Planung

Der vorgestellte Planungsansatz des neuen Investors geht zwar auf von uns gesetzte Eckdaten (u.a. Erhalt der
Bäume und der Wupperstraße, kein Parkhaus auf dem Kirmesplatz) ein und versucht brutale architektonische
Eingriffe in das Stadtbild zu minimieren. Trotzdem bleibt die grundsätzliche Kritik bestehen: Ein Outlet-Center
erzeugt unnötigen Konsum und ist mit einer gesunden Umwelt nicht in Einklang zu bringen. Die Hülle scheint
grün, aber der Inhalt ist es nicht. Auch bei einem „grünen“ DOC wird eine Verkehrslawine über Lennep hereinbrechen und der Verkauf von großen Stadtflächen an einen Investor, der keine nachhaltige, langfristige Nutzung garantieren kann, ist fahrlässig.

Wir fordern die Stadt auf, die Planung der Neuen Quartiere fortzuführen, damit nicht wieder ein mehrjähriger Stillstand für Lennep droht.

Peter Lange
Bürgerinitiative Lennep e.V.
Vorstand

Kategorien
Pressemitteilungen

Urteilsbestätigung aus Münster: Erleichterung bei BI

Die BI Lennep e.V. ist erleichtert über die Bestätigung des Urteils von Münster durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, da hierdurch die Umsetzung dieses umweltschädlichen Projektes in weite Ferne gerückt ist.

Wie schon in der Vergangenheit wiederholt betont, hat es sich als Fehler erwiesen, die Stadtplanung in Lennep einzig auf das DOC auszurichten. Die Folge sind zwölf Jahre DOC-bedingter Stillstand der Entwicklung in Lennep und ein Schaden für die Bürger*innen und die sprichwörtlichen Steuerzahlenden, der bereits jetzt in die Millionen geht.

Die BI Lennep e.V. fordert nun den Stadtrat und die Verwaltung auf, dem DOC-Projekt eine eindeutige Absage zu erteilen.

Ärger über Bürger:innen-Klage fehlgerichtet

Ärger über die Klage gegen das DOC-Projekt ist absolut fehlgerichtet: Wer einen fehlerhaften Bebauungsplan aufstellt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn dieser einer Prüfung durch die Gerichte nicht standhält. Fernab von formalen Fehlern lag aber die eigentliche Schwäche des Projekts von Anfang an in der mangelnden Mitnahme der Bürger*innen und in der kompletten Ignoranz sämtlicher umweltpolitischer Aspekte.

Die BI Lennep e.V. hatte vor Jahren ausdrücklich zum neuen Standort in Lennep eine erneute Abstimmung der Bürger*innen eingefordert, was von Politik und Verwaltung zurückgewiesen wurde. Auch Kritik an den vorgelegten Gutachten wurde vom Tisch gefegt. Eine Diskussion annähernd auf Augenhöhe kam erst im Jahr 2020 zustande, als der Gerichtstermin näher rückte. Allerdings ließen Stadt und Investor jegliche Bereitschaft vermissen, das Projekt tatsächlich umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten. Es ist jedoch unabdingbar, Bürger*innen bei großen städtischen Projekten zu beteiligen und eine nachhaltige Stadt(teil)politik nicht aus dem Blick zu verlieren. Hierzu bietet die BI Lennep e.V. ausdrücklich ihre aktive Mitarbeit an.

Kategorien
Pressemitteilungen

Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist unwirksam. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der angegriffene Bebauungsplan Nr. 657 („Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“) überplant ein 11,5ha großes Gebiet und soll die Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum im sog. Village-Stil schaffen. Auf einer etwa 5ha großen Teilfläche („SO1“) sollen auf mindestens 12.000qm und maximal 20.000qm Verkaufsfläche heruntergesetzte Markenartikel – also etwa Produkte 2. Wahl, Auslaufmodelle, Restposten, Überproduktion – verkauft werden. Auf einer zweiten Teilfläche („SO2“) ist ein Parkhaus vorgesehen.

Bebauungsplan rechtsfehlerhaft

Auf den Antrag eines Plannachbarn hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt (OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2020 – 10 D 43/17.NE). Die dagegen gerichteten Revisionen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn die Bestimmungen des Plans zur Verkaufsfläche waren rechtsfehlerhaft.

Solche Festsetzungen lässt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur als Bestimmungen zur Art der baulichen Nutzung zu. Die Gemeinde ist befugt, die Verkaufsfläche für einzelne Vorhaben festzusetzen. Einen solchen Vorhabenbezug hatte der Plan aber nicht wirksam hergestellt; aus Umständen außerhalb des Plans, etwa städtebaulichen Verträgen oder den Eigentumsverhältnissen, kann sich der Vorhabenbezug nicht ergeben. Die Gemeinde hatte die Verkaufsfläche auch nicht für ein einziges Buchgrundstück bestimmt, sondern nur für das im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aus mehreren Grundstücken bestehende ­Sondergebiet SO1.

Dieser Fehler führte zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, weil es ein zentrales Anliegen der Antragsgegnerin war, die Verkaufsfläche zu begrenzen.

BVerwG 4 CN 5.20 – Urteil vom 25. Januar 2022

Vorinstanz: OVG Münster, 10 D 43/17.NE – Urteil vom 28. Oktober 2020 –